Unfall-Opfer-Bayern e.V. - Gemeinnützige Selbsthilfegruppe

Ein Unfall - und dann?

Egal ob selbstverschuldet, unverschuldet, im In- oder Ausland: Ein Unfall ist eine heikle Angelegenheit und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Mit dem richtigen Verhalten kann Ihnen jedoch eine Menge Ärger erspart bleiben.

Als aller erste Maßnahme die Unfallstelle Absichern (Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen)!

  • Erste Hilfe leisten/Rettungsdienste bzw. Polizei rufen (die Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist - bei Verdacht auf Straftaten Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen, oder einer unklaren Sachlage sollte immer die Polizei hinzugezogen werden).
  • Sind die Unfallbeteiligten ansprechbar, so fragen Sie diese nach Schmerzen und Verletzungen.
  • Notieren Sie sich amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen, Anschriften und Versicherungsgesellschaften der Unfallbeteiligten, sind diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern.
  • Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge.
  • Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden.
  • Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
  • Achten Sie auch auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte.

Unseren Flyer - Richtiges Verhalten bei Sach- und Personenschäden - können Sie sich hier als PDF-Datei downloaden.

Beim Personenschaden Ruhe bewahren, Schaden begrenzen und dokumentieren:

Grundsätzlich gilt auch bei Verkehrsunfällen, dass der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung als Gesamtschuldner den Zustand so herzustellen hat, der bestehen würde, wenn der Verkehrsunfall nicht geschehen wäre.

Aber da der Geschädigte nachweispflichtig ist und grundsätzlich den Nachweis der Verletzungen sowie die Ursächlichkeit des Unfalls zu erbringen hat (er muss belegen, wie schwer und langwierig seine Verletzungen waren oder noch sind), ist es wichtig, dass der Unfall,- auch eine Berufserkrankung von Anfang an richtig dokumentiert wird.

Wenn nach einem Unfall Schmerzen oder andere körperliche Symptome auftreten, ist es empfehlenswert sich noch am selben Tag in ärztliche Untersuchung zu begeben. Verlangen Sie von den behandelnden Ärzten aussagekräftige Befundberichte, lassen Sie sich Röntgenbilder, CT- oder/und MRT-Bilder geben, oder auf CD brennen, und bewahren Sie die Unterlagen gut auf. Über die gesundheitlichen (physisch und psychisch) Beschwerden ist es auch ratsam eine sogenannte „Beschwerdeliste“ zu führen.

Wenn durch einen Unfall oder einer Berufserkrankung Ansprüche aufgrund eines Personenschadens entstanden sind, dann ist zu prüfen, ob und welche Ansprüche gegenüber wem entstanden sind:

  • Unfallverursacher bzw. der verantwortlichen Person.
  • Gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Insassenunfallversicherung.
  • Private Versicherung (Unfall,- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung).
  • Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).
  • Rentenversicherung (wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung).
  • Versorgungsamt aufgrund einer Schwerbehinderung.

Bei einem medizinischen Dauerschaden ist es wichtig, dass Sie sich von Anfang an professionelle Hilfe und Unterstützung suchen. Auf die rechtliche Angelegenheit haben sich Fachanwälte für Medizin,- und Personenschadensrecht (Patientenanwälte vertreten ausschließlich Geschädigte) spezialisiert.