Unfall-Opfer-Bayern e.V. - Gemeinnützige Selbsthilfegruppe

Bußgeld, Geldauflagen und Zuweisungen

Herzlich willkommen auf der Seite von Unfall-Opfer-Bayern e.V. zum Thema Geldauflagen und Bußgelder. Dieses Angebot richtet sich an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden, die Geldauflagen und Bußgelder an gemeinnützige Organisationen zuweisen können.

Im Mittelpunkt unserer ehrenamtlichen Arbeit steht Hilfesuchende bei der Bewältigung der psychischen und physischen Unfallfolgen zu helfen, die Betroffenen aus der sozialen Isolation zu holen und nach Möglichkeit wieder einzugliedern. Denn Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht!

Unfall-Opfer-Bayern e.V. leistet Aufklärung und Vorbeugung und bietet den Betroffenen die Gelegenheit zum Austausch in Gruppentreffen mit anderen Betroffenen. Der Verein veranstaltet Vorträge durch Therapeuten, Mediziner, Psychologen, Juristen und anderen Fachleuten, und organisiert Veranstaltungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Im Sinne von Peer-Beratung bieten wir Hilfe zur Selbsthilfe an. Eine Beratungsmethode durch Menschen in ähnlichen Lebenssituation wie der Ratsuchende. Da der Peer-Berater weiß von was der Hilfesuchende redet, entsteht ein Dialog auf gleicher Augenhöhe.

Zu unserem ehrenamtlichen Engagement sind Bußgelder, Geldauflagen und Zuweisungen eine wertvolle Unterstützung, die dazu beiträgt, dass wir schnell und unbürokratisch weiterhelfen können.

Unfall-Opfer-Bayern e.V. erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und wurde mit letztem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Aschaffenburg vom 04.05.2018 als gemeinnützig anerkannt. Zugeflossenen Gelder werden ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet.

Von einem externen Steuerberater wird eine jährliche Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG anhand unserer Vereinsbuchhaltung erstellt und gleichzeitig die satzungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft. So ist sichergestellt, dass wir jeder Zeit in der Lage sind Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ablegen zu können.

Selbstverständlich sichern wir anhand eines Sonderkonto für Geldauflagen eine separate und transparente Verwaltung der Gelder zu, die ohne Abzug dem Verein zugutekommen!

Wir bitten Sie die ehrenamtliche Arbeit von Unfall-Opfer-Bayern e.V. durch eine Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern zu unterstützen und bedanken uns recht herzlich dafür.

Wenn Sie weitere Fragen zu unseren Tätigkeitsfeldern und Aktivitäten haben, dann können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. geldauflagen@unfall-opfer-bayern.de

Verwaltung und Mitteilungspflicht:
Wir verpflichten uns auch, dass Sonderkonto sorgfältig zu verwalten und darüber hinaus, die zuständige Behörde über den Eingang oder Nichteingang der zugewiesenen Gelder zeitnah schriftlich zu informieren.

Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.

Wir stellen eigene Überweisungsträger mit dem Eindruck für ein Aktenzeichen und dem Vermerk „steuerl. nicht absetzbar“ bereit. Download der Überweisungsträger

Rechenschaftsbericht:
Wir verpflichten uns auf Anforderung über die Höhe und Verwendung von zugeflossenen Geldbeträgen gegenüber der listenführenden Stelle für einen bestimmten Zeitraum Rechenschaft zu geben. Ebenso geben wir unser Einverständnis, dass der Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden kann.

Mitteilung einer Satzungsänderung:
Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten teilen wir unverzüglich mit.

Unser Wirkungskreis erstreckt sich über die drei bayerischen Oberlandesgerichtsbezirke. Derzeit sind wir bei nachfolgenden Behörden als Empfänger für Geldauflagen gelistet:

Bezirk:Aktenzeichen
OLG München4012 Bl./19 - 10312
OLG Bamberg4012/VIb - IVn/36a - DB 10398
OLG Nürnberg425 E 1 - 10345

Wichtige Informationen für Zahlungspflichtige mit Geldauflagen:

Wenn Sie eine Geldauflage zugunsten von Unfall-Opfer-Bayern e.V. erfüllen müssen, bitten wir ausschließlich auf das Sonderkonto für Geldauflagen zu überweisen.

Unfall-Opfer-Bayern e.V.
VR-Bank Gerolzhofen eG
IBAN: DE55 7936 2081 0100 0739 38
BIC: GENODEF1GZH

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das festgelegte Aktenzeichen des Verfahrens an. Nur so können wir die Zahlung richtig einordnen und der zuständigen Stelle zurückmelden, dass Sie Ihre Auflage erfüllt haben.

Bitte beachten Sie:
Wir dürfen mit Ihnen nicht über einen Zahlungsaufschub oder einer Ratenzahlung verhandeln. Hierfür müssen Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden.

Für Ihre Zahlung dürfen wir Ihnen auch keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Sollten Sie Ratenzahlungen leisten müssen empfehlen wir Ihnen einen Dauerauftrag einzurichten. Damit stellen Sie sicher die Auflage fristgerecht erfüllen zu können.
Nach Erfüllung der Ratenzahlungen bitte auch daran denken, diesen wieder rechtzeitig zu kündigen.

Ihre Zahlung trägt dazu bei, dass wir unfallgeschädigten Menschen helfen können. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen trotzdem dafür.

Informationen für Zahlungspflichtige im Falle einer Einstellung nach § 153a StPO:

Wenn Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren im Falle einer Einstellung nach § 153a StPO von Ihrem Recht Gebrauch machen und eine bestimmte gemeinnützige Einrichtung, als Bußgeldempfänger vorschlagen können, dann bitten wir zugunsten von Unfall-Opfer-Bayern e.V. zu entscheiden.

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das festgelegte Aktenzeichen des Verfahrens an. Nur so können wir die Zahlung richtig einordnen und der zuständigen Stelle zurückmelden, dass Sie Ihre Auflage erfüllt haben.

Unfall-Opfer-Bayern e.V.
Steigerwaldstr. 3
97513 Michelau

Telefon: 0 93 82 / 310 13 36
Telefax: 0 93 82 / 310 13 37
geldauflagen@unfall-opfer-bayern.de

Unser Sonderkonto für Geldauflagen:
Unfall-Opfer-Bayern e.V.
VR-Bank Gerolzhofen eG
IBAN: DE55 7936 2081 0100 0739 38
BIC: GENODEF1GZH

Überweisungsträger können Sie bei uns downloaden oder per E-Mail bestellen geldauflagen@unfall-opfer-bayern.de